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Beschäftigungsbrücke

Letzte Aktualisierung: 06. Mai 2009

Beschäftigungsbrücke Jung-Facharbeiter

Die „Beschäftigungsbrücke Bayern – Jung-Facharbeiter“ richtet sich an alle M+E-Auszubildenden, die im Laufe des Jahres 2009 und 2010 ihre Ausbildung erfolgreich beenden und bei denen die Gefahr besteht, dass sie nicht übernommen werden. 

Maßnahmenblock 1: Einstellen – Einsetzen – Qualifizieren

Die neuen Regelungen zum Kurzarbeitergeld erleichtern den Übergang von Jungfacharbeitern nach Ende der Ausbildung in die Betriebe unter Einsatz des Kurzarbeitergeldes.

Die Beschäftigungsbrücke unterhält ein eigenes Beratungsteam, das

    • die Firmen über die individuellen Möglichkeiten der Kurzarbeit berät
    • für jeden Jungfacharbeiter einen Qualifizierungs- und Finanzierungsplan für zwei Jahre erstellt 
    • die Weiterbildung und die Förderung der Weiterbildung organisiert. 
Maßnahmenblock 2: Beschäftigungsbrücke Bayern GmbH Jung-Facharbeiter

Die Metallarbeitgeber bilden die „ Beschäftigungsbrücke Bayern GmbH – Jung-Facharbeiter“. Auszubildende, die aufgrund der derzeitigen wirtschaftlichen Gesamtsituation nicht übernommen werden, können bei der Beschäftigungsbrücke für bis zu 18 Monate eingestellt werden.

Gleichzeitig werden die Jung-Facharbeiter von ihrem ehemaligen Ausbildungsbetrieb für mindestens drei Tage in der Woche entliehen. Wird der Facharbeiter nicht in Vollzeit entliehen, wird Kurzarbeit beantragt und der Facharbeiter weiterqualifiziert.

Die „Jung-Facharbeiter“ erhalten das M+E-Flächentarifvertragsentgelt mit Ausnahme des leistungsabhängigen Entgelts.

Das Projekt ist auf 500 Jung-Facharbeiter und auf die Dauer von 18 Monate angesetzt. Die Jung-Facharbeiter haben während der Zugehörigkeit zur Beschäftigungsbrücke und am Ende der Beschäftigung einen vorrangigen Einstellungsanspruch.