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Tarif / Kollektive Arbeitsbedingungen / Arbeitswissenschaft

In Deutschland regelt der Staat bewusst nicht die zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geltenden Arbeitsbedingungen.

Dies ist den Parteien eines Arbeitsvertrags vorbehalten. Die Gestaltung kollektiver Arbeitsbedingungen für eine gesamte Branche - und dies ist eine wesentliche Vereinfachung - obliegt exklusiv den Arbeitgeberverbänden und den Gewerkschaften.

Das zur Regelung dieser kollektiven Arbeitsbedingungen bestimmte Instrument ist der Flächentarifvertrag. Im Rahmen eines Flächentarifvertrags sind regelmäßig Bestimmungen zu der Höhe des Entgelts, der Arbeitszeit, des Urlaubs etc. getroffen. 

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